news_wichtig - Chenoa und Henry, DIE Schnauzer!

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Riesenschnauzer suchen ein zu Hause!

Riesenschnauzer in der Schweiz suchen ein neues zu Hause!!

Wenn ihr auf der Suche nach einem Riesenschnauzer seit, dann klickt euch doch mal auf die Homepage des Schweizerischen Riesenschnauzer Clubs, vielleicht wartet dort bereits sehnsüchtig euer zukünftiger Liebling!

SRSC
Riesenschnauzer in Not e.V.

Auch in Deutschland suchen immer wieder Schnauzer in allen Grössen ein neues, liebevolles Plätzchen.

Schaut euch doch auch dort um, jeder Schnauzi wird es danken wenn er ein neues zu Hause findet.

RiN, Deutschland

Hund und Recht
Für Dich als Hundehalter/ in gelten die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorgaben. Erkundige Dich daher bei Deiner Wohngemeinde und gegebenenfalls beim kantonalen Veterinäramt, welche rechtlichen Vorgaben Du als Hundehalter/ in zu beachten hast.

Aufsichtspflicht
Wenn Du einen Hund hälst, auch wenn es nicht Dein eigener ist, bist du verantwortlich für alles, was er tut. Er muss unter Deiner Kontrolle sein. Du darfst ihn nur frei laufen lassen, wenn er auf dein Rufen zuverlässig zurückkommt. Du bist verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, damit Dein Hund weder Menschen noch Tiere gefährdet.

Rasselisten
Einige Kantone erfassen potenziell gefährliche Hunde über Rasselisten. Das Halten solcher Hunde ist auf Kantonsgebiet an gewisse Bedingungen gebunden und mit bestimmten Pflichten verknüpft. Wende Dich bei Fragen an die zuständige Stelle Deines Kantons.

Ausbildung
Die Tierschutzverordnung verpflichtet Hundehalter/ innen, die noch nie einen Hund hatten, zum Besuch eines theoretischen Kurses vor der Anschaffung eines Hundes sowie eines praktischen Kurses innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung des Hundes. Aber auch wenn Du bereits einen Hund hattest oder hast, müsst Du zusammen mit jedem neuen Hund einen praktischen Kurs besuchen. Die Kurse dürfen nur von Trainern und Trainerinnen angeboten werden, die entsprechend ausgebildet sind. Hundetrainer/ innen in Deiner Region findest Du unter www.tiererichtighalten.ch. Diese Kurse sollen Grundkenntnisse vermitteln. Sie ersetzen nicht den Besuch von Welpengruppen und weiterführenden Erziehungskursen. Um die Erziehung eines Hundes zu festigen sind weiterführende Kurse, auch wenn sie nicht rechtlich verpflichtend sind, zu empfehlen. Deine Hundeschule oder Hundeverein kann Dich über das vielfältige Angebot an Kursen informieren.

Kennzeichnung und Registrierung
Wenn Du einen Hund übernimmst, sollte er bereits einen Chip tragen und bei der Datenbank ANIS registriert sein. Zusammen mit dem Hund solltest Du die Registrierungsbescheinigung (Hundeausweis) und ein Impfbüchlein erhalten haben – oder einen Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen und Chip-Nummer. Wenn Du Deinen Hund neu übernommen hast, lasse Dich sich vom vorherigen Halter
oder der vorherigen Halterin die Übernahme des Hundes bescheinigen, damit Du dich bei ANIS als neuer Halter oder neue Halterin des Hundes registrieren lassen kannst, falls dies noch nicht geschehen ist. Du bist verpflichtet, der ANIS eine Änderung von Halter/in, eine neue Anschrift oder gegebenenfalls den Tod des Hundes innerhalb von 10 Tagen zu melden.

Anmeldung und weitere Bestimmungen
Jeder Hund muss bei seiner Wohngemeinde angemeldet werden, wo für ihn eine Hundetaxe zu entrichten ist. Für den Fall, dass andere Personen durch Deinen Hund zu Schaden kommen, wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Als Hundehalterin oder Hundehalter bist Due verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dein Hund weder Mensch noch Tier gefährdet, keine öffentlichen Anlagen verschmutzt und dass er nicht unkontrolliert für Nachwuchs sorgt. Je nach Kanton, in welchem Du den Hund hälst, sind ausserdem weitere kantonale Bestimmungen zu beachten. Es ist daher sinnvoll, sich beim kantonalen Veterinäramt diesbezüglich zu informieren.

Keine unkontrollierte Vermehrung!
Nach der Tierschutzverordnung musst Du dafür Sorge tragen, dass sich Dein Hund nicht unkontrolliert vermehrt. Wenn Du vermutest,
dass «ungewollter» Nachwuchs zu erwarten wird, suche schnellstmöglich Rat bei deinem Tierarzt oder deiner Tierärztin. Diese / r wird Dich darüber beraten können, ob die Trächtigkeit noch ohne Gefährdung Deiner Hündin unterbrochen werden kann oder soll.

Anbinde- und Zwingerhaltung
Um dem Bewegungsbedürfnis des Hundes und seinem Bedürfnis nach Sozialkontakten gerecht zu werden, stellt die Tierschutzverordnung Minimalanforderungen an die Anbinde- und Zwingerhaltung von Hunden. Angebunden gehaltene Hunde müssen sich während des Tages mindestens fünf Stunden frei bewegen können. In der übrigen Zeit müssen sie sich in einem Bereich von mindestens 20 m2 an einer Laufkette bewegen können. Sie dürfen nicht mit einem Zughalsband angebunden werden. Im Freien gehaltene Hunde müssen eine Unterkunft und einen geeigneten Liegeplatz haben, es muss geeignetes Liegematerial zur Verfügung stehen. Die Haltung auf perforiertem Boden ist verboten. Gehege müssen den Anforderungen der Tierschutzverordnung entsprechen (Mindestabmessungen siehe in der Tabelle unten). Eine erhöhte Liegefläche und eine Rückzugsmöglichkeit müssen vorhanden sein. Nebeneinander liegende Zwinger oder Boxen müssen mit geeigneten Sichtblenden versehen sein.

Mindestabmessung für Hundezwinger
Für ausgewachsene Hunde bis 20kg:

• Höhe: 1.80m, Grundfläche für 1 Hund: 6 m2, Grundfläche für 2 Hunde: 10 m2, Grundfläche für jeden weiteren Hund: 3 m2


Für ausgewachsene Hunde von 20-45 kg:
• Höhe: 1.80m, Grundfläche für 1 Hund: 8 m2, Grundfläche für 2 Hunde: 13 m2, Grundfläche für jeden weiteren Hund: 4 m2


Für ausgewachsene Hunde über 45 kg:
• Höhe: 1.80m, Grundfläche für 1 Hund: 10 m2, Grundfläche für 2 Hunde: 16 m2, Grundfläche für jeden weiteren Hund: 6 m2


Ich habe einen Hund
Ein Hund kann viel Freude bereiten. Er kann aber auch zu einer Gefahr werden. Nehme deshalb die Verhaltensweisen ernst, mit denen der Hund Dich warnen will! Erkennst Du Situationen, in denen das Unfallrisiko hoch ist? Entspricht die Art, wie du deinen Hund hälst, seinen Bedürfnissen und der Gesetzgebung? Die folgenden Tipps und Informationen sollen dir helfen, diese Fragen zu beantworten.

Warnverhalten ernst nehmen!
Knurren, mit dem Blick fixieren, Zähne zeigen, das Nackenfell sträuben oder sich versteifen sind beim Hund Drohungen. Schnappen und Beissen sind Angriffe. Diese Verhaltensweisen sind an sich Teil der normalen Hundesprache. Sie können jedoch in gewissen Situationen eine drohende Gefahr darstellen.
Verhaltensweisen, welche Dich warnen sollen:

• Dein Welpe klemmt und tut dir weh.
• Dein Hund tut dir weh, wenn du mit ihm spielst.
• Dein Hund knurrt, wenn du dich ihm näherst oder wenn du ihn streichelst.
• Dein Hund knurrt oder schnappt, wenn du ihn bürsten.
• Dein Hund hat dich oder jemand anderen gebissen.
• Dein Hund knurrt, wenn ein Kind (oder ein /e Erwachsener/e) sich ihm oder dir nähert.
• Dein Hund hat nach einem Kind (oder einem /r Erwachsenen) geschnappt, das ihn streicheln wollte.
• Dein Hund greift andere Hunde an.

Wenn Du bei deinem Welpen oder Hund solche Verhaltensweisen beobachtest, musst du reagieren und einen Tierarzt oder einen ausgewiesenen Verhaltensspezialisten um Rat fragen.


Kind und Hund
Kinder müssen wegen Bissverletzungen doppelt so häufig ins Krankenhaus wie Erwachsene. Die meisten Unfälle passieren, während Hund und Kind unbeaufsichtigt sind. Fast immer wird das Kind von einem Hund gebissen, den es kennt. Dabei wird es meist am Kopf verletzt.

Wie kann ein Unfall verhindert werden?
• Du bist für deinen Hund verantwortlich.
• Lasse deinen Hund niemals unbeaufsichtigt mit einem Kind zusammen.
Erkläre deinen Kindern, wie sie sich Hunden gegenüber richtig verhalten. Die Broschüre «Tapsi komm…» kann dir dabei helfen.

Begegnungen auf dem Spaziergang
Einige Hunde rennen auf Sportler/innen oder Spaziergänger/innen los, verfolgen sie oder zwingen sie, stehen zu bleiben. Dieses Verhalten erzeugt missliche Situationen und kann sogar zu Unfällen führen. Überdies haben viele Leute Angst vor Hunden und das oben genannte Verhalten des Hundes verschlimmert die Situation in der Regel noch. Oft bestimmen die Hunde und nicht deren Halter/innen die soziale Kontaktaufnahme. So können zwischen Hunden plötzlich Konflikte auftreten, bei denen die Halter/innen gebissen werden, weil sie versuchen, die Kontrolle über die Situation zu gewinnen.

Wie vorbeugen?
• Rufe deinen Hund frühzeitig zurück, wenn du anderen Leuten oder Hunden begegnen.
• Nehme deinen Hund an die Leine oder führe ihn bei Fuss.
• Lasse deinen Hund, wenn er nicht sicher abrufbar ist, an der Leine.
• Je nach Situation, lasse ihn wieder frei, nachdem du am Sportler/an der Sportlerin oder am Spaziergänger/an der Spaziergängerin vorbeigegangen bist oder nachdem du dich mit dem /r anderen Hundehalter/in verständigt hast.


Was muss ich als Hundehalterin / als Hundehalter beachten?
Hunde haben ein Bedürfnis nach Sozialkontakten mit Menschen und anderen Hunden; dem muss Rechnung getragen werden. Täglicher Auslauf, gute Sozialisierung und eine tierschutz und hundegerechte Erziehung sind wichtige Voraussetzungen für ein unbeschwertes Zusammenleben zwischen verschiedenen Hunden, sowie zwischen Hund und Mensch.

Erziehung ist ein MUSS!
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter müssen sich bewusst sein, dass Hunde Beutegreifer sind und dass alle (auch die kleinsten) beissen können. Jeder Hund hat einen Jagdtrieb; je nach Rasse ist dieser unterschiedlich stark ausgeprägt. Um so wichtiger ist eine konsequente Erziehung, damit der Hund jederzeit abrufbar ist und in unserer dicht besiedelten Umwelt auch gesellschaftsverträglich gehalten werden kann. Damit Hunde lernen können, was du als Halterin oder Halter von ihm verlangst, musst du dich mit den Grundlagen des Lernens bei Tieren beschäftigen. Wenn du bei der Erziehung deines Hundes (besonders beim Abrufen) Probleme hast, wende dich an eine/n ausgewiesene/n Hundeausbilder/ in.

Sozialkontakte zu Menschen und anderen Hunden
Hunde müssen Vertrauen in ihre Halter/ innen und andere Personen aufbauen und erhalten können. Der Hund hat ein zwingendes Bedürfnis nach Sozialkontakten, sei dies zum Menschen und / oder zu andern Hunden. Schon im Welpenalter müssen Hunde ausgiebige, gute und begleitete Kontakte zu verschiedenen Menschen – vor allem auch zu Kindern – und Hunden pflegen können. Nur so kannst du diese später als Sozialpartner erkennen. Macht ein Hund nicht genügend gute Erfahrungen oder wird er zur Kontaktaufnahme gedrängt, besteht die Gefahr, dass er sich später aggressiv verhält. Aber auch bei erwachsenen Hunden muss die Sozialisierung vertieft und gefestigt werden. Du solltest ihm daher regelmässigen Kontakt mit anderen Menschen und Hunden ermöglichen. Nur so können Hunde in unserer dicht besiedelten Umwelt ohne Stress und gesellschaftsverträglich leben. Du musst jedoch auch damit rechnen, dass andere Menschen Angst vor Hunden haben. Vergewissere dich daher, dass dein Gegenüber einverstanden damit ist, wenn dein Hund Kontakt mit ihm / ihr aufnimmt.

Hunde brauchen Bewegung!
Je nach Hundetyp, Grösse und Alter muss ein Hund mehrere Stunden täglich beschäftigt werden. Auf den täglichen Spaziergängen sollten Hunde die Gelegenheit haben, mit ihren Sinnen (insbesondere mit dem Geruchssinn) ihre Umgebung zu erkunden, durch spielerische Erziehungsübungen geistig gefordert zu werden und sich genügend zu bewegen. Der Hund braucht ausserdem Beschäftigung: Suchspiele oder andere Arbeiten geben ihm wie auch dir Befriedigung. Die Tierschutzverordnung schreibt vor, dass Hunde täglich entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden und sich dabei soweit möglich auch unangeleint bewegen können sollen. Können sie nicht ausgeführt werden, müssen sie täglich Freilauf haben. Inwieweit du deinen Hund frei laufen lassen kannst, hängt davon ab, inwieweit er abrufbar ist und ob mit dem Freilauf eine Gefahr für den Hund verbunden ist. Du musst dich auch vergewissern, dass durch deinen freilaufenden Hund keine Belästigung oder Gefahr für andere Personen oder Tiere entstehen.

Wichtige Links:
Unter  www.tiererichtighalten.ch findest Du ausführliche Informationen zur neuen Tierschutzgesetzgebung. Weitere Informationsbroschüren des BVET kannst du online bestellen unter
www.bvet.admin.ch/shop/index.html?lang=de

Unter  www.anis.ch findest du Informationen zur Registrierung deines Hundes.

Unter www.tierimrecht.org findest du rechtliche Informationen rund um Tiere sowie die kantonalen Regelungen in Zusammenhang mit der Hundehaltung.

Bei der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Verhaltensmedizin STVV ( www.stvv.ch) kannst du erfahren, welche Tierärzte und Tierärztinnen sich auf das Gebiet der Verhaltensmedizin spezialisiert haben und dir bei Verhaltensproblemen helfen können.


update: 05. Mai 2022
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